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Leuchtstofflampen und –röhren! Wechseln Sie jetzt auf LED-Technologie!
Die EU-Kommission hat die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU neu geregelt. Dort ist unter anderem beschrieben, dass Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät und Ringlampen bereits seit 25. Februar 2023 verboten sind. Ab 25. August 2023 gilt dies auch für T5- und T8- Lampen.
Die LED-Technologie kann bereits nahezu alle Leuchtenarten ohne technologische Einbußen ersetzen. So bieten Leuchten in LED-Technologie viele Vorteile gegenüber konventionellen Leuchtmitteln:
Lassen Sie sich beraten, welche LED-Leuchten für Ihren Einsatzzweck optimal geeignet sind oder welche Sanierungsmöglichkeiten für Ihre Leuchten bestehen.
Hauptsitz: Ludwig Leuchten GmbH & Co. KG | Carl-Zeiss-Straße 55 | 72555 Metzingen
Produktionsstätte: Geierswalder Straße 12 | 02979 Elsterheide